- bezeugen
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be|zeu|gen [bə'ts̮ɔy̮gn̩] <tr.; hat:als Zeuge erklären, durch eine entsprechende Aussage bestätigen:ich kann den Hergang, Tatbestand bezeugen.* * *
be|zeu|gen 〈V. tr.; hat〉1. etwas \bezeugen1.1 Zeugnis für, über etwas ablegen1.2 (durch Zeugen, durch Zeugnisse, urkundlich) beglaubigen1.3 bestätigen, bescheinigen1.4 aufgrund eigenen Augenscheins, eigenen Wissens erklären2. 〈mitunter a. falsch für〉 bezeigen● er konnte \bezeugen, dass der Angeklagte die Wahrheit gesprochen hatte; ich kann (ihm) seine Aufrichtigkeit \bezeugen; die Wahrheit \bezeugen; das Auftreten dieses Wortes ist für das 16. Jh. bezeugt* * *
be|zeu|gen <sw. V.; hat:1. [mhd. beziugen] über, für etw. Zeugnis ablegen; etw. als Zeuge, Zeugin erklären; durch Zeugenaussage, Zeugnis beglaubigen, bestätigen, bekräftigen:sie hat den Tatbestand unter Eid bezeugt;ich kann [dir] b., dass …;der Ort ist schon im 8. Jh. bezeugt (urkundlich nachgewiesen);seine Worte, Handlungen bezeugen (zeigen, beweisen) seine Rechtschaffenheit.* * *
be|zeu|gen <sw. V.; hat [1: mhd. beziugen]: 1. über, für etw. Zeugnis ablegen; etw. als Zeuge erklären; durch Zeugenaussage, Zeugnis beglaubigen, bestätigen, bekräftigen: er hat den Tatbestand gerichtlich, unter Eid bezeugt; ich kann [dir] b., dass ...; Wir sind neunzehn betroffene Herren, und jeder ist bereit, das Alibi der anderen zu b.! (Konsalik, Promenadendeck 380); der Ort ist schon im 8. Jh. bezeugt (urkundlich nachgewiesen); seine Worte, Handlungen bezeugen (zeigen, beweisen) seine Rechtschaffenheit; Jung und Alt, Laien und Pfarrer arbeiten aktiv zusammen, um ihren christlichen Glauben in der Welt zu b. (R. v. Weizsäcker, Deutschland 56). 2. (seltener) ↑bezeigen (1).
Universal-Lexikon. 2012.