bezeugen

bezeugen

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be|zeu|gen [bə'ts̮ɔy̮gn̩] <tr.; hat:
als Zeuge erklären, durch eine entsprechende Aussage bestätigen:
ich kann den Hergang, Tatbestand bezeugen.

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be|zeu|gen 〈V. tr.; hat
1. etwas \bezeugen
1.1 Zeugnis für, über etwas ablegen
1.2 (durch Zeugen, durch Zeugnisse, urkundlich) beglaubigen
1.3 bestätigen, bescheinigen
1.4 aufgrund eigenen Augenscheins, eigenen Wissens erklären
2. 〈mitunter a. falsch für〉 bezeigen
● er konnte \bezeugen, dass der Angeklagte die Wahrheit gesprochen hatte; ich kann (ihm) seine Aufrichtigkeit \bezeugen; die Wahrheit \bezeugen; das Auftreten dieses Wortes ist für das 16. Jh. bezeugt

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be|zeu|gen <sw. V.; hat:
1. [mhd. beziugen] über, für etw. Zeugnis ablegen; etw. als Zeuge, Zeugin erklären; durch Zeugenaussage, Zeugnis beglaubigen, bestätigen, bekräftigen:
sie hat den Tatbestand unter Eid bezeugt;
ich kann [dir] b., dass …;
der Ort ist schon im 8. Jh. bezeugt (urkundlich nachgewiesen);
seine Worte, Handlungen bezeugen (zeigen, beweisen) seine Rechtschaffenheit.
2. (seltener) bezeigen (1).

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be|zeu|gen <sw. V.; hat [1: mhd. beziugen]: 1. über, für etw. Zeugnis ablegen; etw. als Zeuge erklären; durch Zeugenaussage, Zeugnis beglaubigen, bestätigen, bekräftigen: er hat den Tatbestand gerichtlich, unter Eid bezeugt; ich kann [dir] b., dass ...; Wir sind neunzehn betroffene Herren, und jeder ist bereit, das Alibi der anderen zu b.! (Konsalik, Promenadendeck 380); der Ort ist schon im 8. Jh. bezeugt (urkundlich nachgewiesen); seine Worte, Handlungen bezeugen (zeigen, beweisen) seine Rechtschaffenheit; Jung und Alt, Laien und Pfarrer arbeiten aktiv zusammen, um ihren christlichen Glauben in der Welt zu b. (R. v. Weizsäcker, Deutschland 56). 2. (seltener) bezeigen (1).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bezeugen — Bezeugen, verb. reg. act. 1) Mit Zeugen versehen. Ich kann es mit euch bezeugen, kann euch zu Zeugen anführen. 2) Mit einem Zeugnisse versehen, ein Zeugniß ablegen. Die Wahrheit einer Sache bezeugen. Ich bezeuge es vor Gott und Menschen. Daher… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • bezeugen — V. (Mittelstufe) für etw. Zeugnis ablegen Beispiele: Er hat die Unschuld des Angeklagten vor Gericht bezeugt. Diese Tatsache kann ich bezeugen …   Extremes Deutsch

  • bezeugen — ↑attestieren, ↑authentifizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • bezeugen — ↑ Zeuge …   Das Herkunftswörterbuch

  • bezeugen — be·zeu·gen; bezeugte, hat bezeugt; [Vt] 1 etwas bezeugen als Zeuge sagen, ob jemandes Aussage richtig war <jemandes Alibi unter Eid bezeugen; etwas vor Gericht / gerichtlich bezeugen>: Ich kann bezeugen, dass sie den ganzen Abend zu Hause… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • bezeugen — als Zeuge/Zeugin aussagen, beglaubigen, bekräftigen, bestätigen, versichern; (veraltend): Zeugnis ablegen. * * * bezeugen:1.〈durchZeugenaussagebestätigen〉zeugen|für|·Zeugnisablegen|für|;bekunden(Rechtsw);auch⇨aussagen(1),⇨bestätigen(I,1)–2.⇨ausdrü… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • bezeugen — bezeuge …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • bezeugen — be|zeu|gen (Zeugnis ablegen; bekunden) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Achtung bezeugen — den Hut ziehen (umgangssprachlich); Anerkennung zollen; Respekt zollen; Tribut zollen …   Universal-Lexikon

  • attestieren — bezeugen; bescheinigen * * * at|tes|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas attestieren 1. jmdm. ein Attest über etwas ausstellen, jmdm. etwas bescheinigen 2. 〈fig.〉 jmdm. etwas zugestehen, bestätigen ● die Richterin attestierte dem Zeugen ein hohes… …   Universal-Lexikon

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